Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
DPolG: „Präventionsarbeit und konsequente Strafverfolgung, aber auch elektronische Fußfesseln gegen verbotene Annäherungen“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) nimmt das aktuelle BKA-Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ mit großer Besorgnis zur Kenntnis und fordert umfassende Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Am „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ müsse es deutliche Signale zur Durchsetzung des Schutzversprechens des Staates geben.
„Es ist erschreckend, dass Frauen in unserer Gesellschaft immer häufiger Opfer von so vielen verschiedenen Formen der Gewalt werden. Der signifikante Anstieg von Taten mit frauenfeindlichem Motiv, wie auch die steigende Zahl an Übergriffen in privaten, öffentlichen und digitalen Räumen, zeigt, dass die Politik in den letzten Jahren einiges versäumt hat“, erklärt der Bundesvorsitzende der DPolG, Rainer Wendt.
„Auch die Verwahrlosung öffentlicher Räume trägt zu einem sinkenden Sicherheitsgefühl bei“, so Wendt weiter. „Immer mehr Menschen, insbesondere Frauen, meiden bestimmte Plätze und Stadtteile aus Angst vor Übergriffen oder Belästigungen.“ Präsenz von Polizei und kommunalen Ordnungskräften und der Einsatz moderner Videotechnik im öffentlichen Raum wirken präventiv und können im Einzelfall die Aufklärung von Taten erleichtern und Beweise sichern. Die Bevölkerung will genau das.
Die DPolG fordert daher von der neuen Bundesregierung die Durchsetzung notwendiger Sicherheitsgesetze und größere Anstrengungen zur Sicherung des öffentlichen Raumes, dazu gehört auch der Ausbau städtebaulicher Kriminalprävention. Den Kommunen kommt hierbei eine entscheidende Funktion zu; sie müssen aber auch in die Lage versetzt werden, die Entstehung von Angsträumen zu verhindern.
Wendt: „Die Täter müssen schärfer ins Visier genommen werden. Ihnen muss klar sein, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein schweres Verbrechen ist und der Staat kein Auge zudrückt. Mit elektronischen Fußfesseln beispielsweise haben andere Länder gute Erfahrungen, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Das ist aufwändig und gelegentlich auch personalintensiv, aber es ist das Mindeste, was ein Rechtsstaat zu leisten imstande sein muss, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen!
Wenn sich Frauen und Mädchen aus dem öffentlichen Raum aus Furcht zurückziehen, ist dies ein kollektiver Verlust an Freiheit, der nichts mit Sicherheit zu tun hat. Es darf nicht sein, dass sich immer mehr Menschen und insbesondere Frauen in ihren eigenen Städten und Gemeinden nicht mehr sicher fühlen.
Wir benötigen daher eine verstärkte Präventionsarbeit, eine noch engere Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden und eine konsequente Strafverfolgung. Gleichzeitig müssen Opfer von Gewalt besser geschützt und unterstützt werden. Dazu gehören unter anderem der Ausbau von Hilfsangeboten und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen.“
BKA-Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“