Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages
Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
Ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen, ist in einer Anhörung im Rechtsausschuss auf unterschiedliches Echo gestoßen. Für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) war der Bundesvorsitzende Rainer Wendt als Sachverständiger geladen.
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verrohung, die ein immer größer werdendes gesellschaftliches Problem darstelle, und eines Anstiegs von Gewaltkriminalität soll der Vorlage zufolge unter anderem bei der gefährlichen Körperverletzung, dem schweren Raub und bei Mord als neues Qualifikations- beziehungsweise Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ eingefügt werden. Damit könnten künftig Gewalttaten insbesondere zum Nachteil von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen angemessen bestraft werden, argumentiert die Union.
Rainer Wendt unterstrich: „So wie es ist, kann es auf gar keinen Fall bleiben. Die Zahlen steigen und die Opferzahlen sind dramatisch.“ Die von der Union vorgeschlagenen Strafrahmenverschärfungen begrüßte Wendt. Man habe jahrzehntelang „Verständnis und Nachsicht“ mit Tätern geübt, kritisierte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Er betonte aber auch, dass Opferschutz und Prävention ausgebaut werden müssten.