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Abschiebezentren außerhalb Europas

DPolG begrüßt EU-Beschluss zu Rückführungszentren in Drittstaaten

Die Entscheidung der Europäischen Union zur Schaffung der rechtlichen Grundlage für sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten ist aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ein wichtiger Schritt hin zu einer wirksameren europäischen Migrationspolitik.

„Europa braucht eine Migrationspolitik, die Humanität und Ordnung miteinander verbindet. Dazu gehört, dass Schutzbedürftige tatsächlich Schutz erhalten, Personen ohne Schutzanspruch die Europäische Union aber auch wieder verlassen müssen. Die Möglichkeit, Rückführungszentren außerhalb der EU einzurichten, ist deshalb ein richtiger und längst überfälliger Schritt“, betont DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz.

Aktuelle Zahlen der Bundespolizei und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zeigen, dass bei Personen, die durch die Bundespolizei wegen einer unerlaubten Einreise oder eines unerlaubten Aufenthalts festgestellt wurden, nur ein Bruchteil zuvor in anderen Mitgliedstaaten registriert worden war. Dies unterstreicht die Notwendigkeit zusätzlicher Instrumente wie der jetzt beschlossenen Rückführungszentren in Drittstaaten. 

Erforderlich sind wirksame Außengrenzkontrollen, eine konsequente Durchsetzung von Rückführungen und die deutliche Reduzierung von Pull-Faktoren. Return Hubs können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen auch dann ermöglichen, wenn Herkunftsstaaten ihrer Rücknahmeverpflichtung nur unzureichend nachkommen.

Die DPolG bekräftigt deshalb erneut, dass die aktuell bestehenden Binnengrenzkontrollen an den deutschen Grenzen erst dann zurückgefahren werden können, wenn das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) an den EU-Außengrenzen nachweislich funktioniert.

„Die Sicherung der EU-Außengrenzen und die Reduzierung der Pull-Faktoren bleiben die Voraussetzungen für ein funktionierendes europäisches Asylsystem. Der Erfolg von GEAS bemisst sich aber nicht an politischen Vereinbarungen, sondern muss an konkreten Zahlen erkennbar sein“, so Teggatz abschließend.

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