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Bundesverfassungsgericht bestätigt Gebührenregelung bei Hochrisikospielen als rechtmäßig

Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt Urteil zur Rechtmäßigkeit der Gebührenregelung

Mit großem Respekt hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gebührenerhebung für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Profi-Fußball zur Kenntnis genommen. Die DPolG hatte sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass die Profiliga sich durch eine „Sicherheitsgebühr“ an den immensen Polizeikosten beteiligt und dies nicht allein dem Steuerzahler aufgebürdet wird.

Nachdem das Bundesland Bremen eine entsprechende Regelung getroffen und gesetzlich verankert hatte, hatte das Bundesverwaltungsgericht dies für rechtmäßig erachtet. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung getroffen und die Gebührenpraxis bestätigt.

Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG, zeigt sich mit dem Urteil zufrieden und bestätigt:

„Es kann nicht sein, dass jeder Bürger für kleinste Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung mit teilweise drastischen Gebühren zur Kasse gebeten werden, aber die milliardenschwere DFL die Arbeit zigtausender Polizeikräfte geschenkt bekommt. Eine angemessene Beteiligung an den Kosten über eine Gebühr ist deshalb richtig und notwendig, damit den Einsatzkräften dieses Geld auch wieder zugutekommen kann.“

Den Aufwendungen des Staates in Höhe von mehr als 130 Millionen stehen mehrere Milliarden Einnahmen bei der Deutschen Fußballliga (DFL) gegenüber. Die nationale Medienerlöse der DFL steigen ab 2025/26 auf 1,121 Milliarden Euro pro Saison. In der Saison 2022/23 hatten Bundesliga und 2. Bundesliga beim Umsatz die Fünf-Milliarden-Euro-Marke übersprungen. Der Gesamterlös betrug 5,24 Milliarden Euro. Das geht aus dem DFL Wirtschaftsreport 2024 hervor.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende Ralf Kusterer, der in der mündlichen Verhandlung als „Sachverständiger Dritter“ Stellung bezogen hatte und auch bei der Urteilsverkündigung in Karlsruhe anwesend war, fügt hinzu, dass jetzt auch die anderen Bundesländer eine entsprechende Regelung schaffen müssen:

„Das könnte man niemandem erklären, dass es eine solche Gebühr nur in Bremen geben soll. Die Einnahmen daraus müssen unmittelbar der Polizei und den Sicherheitsbehörden zugutekommen.“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte immer gefordert, dass die Gebühren von dem Veranstalter und Profiteur, hier die Deutsche Fußball Liga GmbH, zu bezahlen sind und nicht auf die Vereine abgewälzt werden.

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (14.01.2025)

 

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