Ende März erging eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit solcher Polizeigebühren. Nachtigall stellt die Frage, wie lange der Freistaat die Steuerzahler für diese Zusatzkosten noch aufkommen lässt und auf eine solche rechtmäßige Einnahmequelle verzichtet.
„Bei diesen sogenannten „Rot-Spielen“ werden durchschnittlich jeweils ca. 300 Polizeibeamtinnen und -beamte mehr aufgeboten als bei den sogenannten „Grün-Spielen. Geht man von ca. 6.000 zusätzlichen Einsatzkräften mit rund 60.000 angefallenen Einsatzstunden aus kommen bei einem Stundensatz von 75 Euro pro Polizisten insgesamt ca. 4,5 Mio. Euro zusammen, die sich Bayern buchstäblich „durch die Lappen“ gehen lässt, rechnet Nachtigall hoch.
Ginge es nach der DPolG, müssten diese Mehreinnahmen der bayerischen Polizei zu Gute kommen. „Schon mit der Hälfte dieser Gebühren ließen sich die von der DPolGfür Einsatzkräfte geforderten Verbesserungen bei den Erschwerniszulagen finanzieren. Interessant wäre auch, was denn der Bayerische Oberste Rechnungshof zu dem Verzicht des Freistaats auf diese Einnahmen sagt,“ so Nachtigall.


