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IMK-Beschlüsse zu „Fußball ohne Gewalt“

Bremer Modell bundesweit umsetzen – Geisterspiele als letztes Mittel

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) stellt vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) zum Thema „Fußball ohne Gewalt“ klar, dass Stadionverbote allein nicht ausreichen, um Gewalt wirksam einzudämmen. Zugleich fordert die DPolG eine bundesweite Umsetzung der Gebührenregelung nach dem Bremer Modell, das höchstrichterlich bestätigt wurde. Demnach sollen Veranstalter von Hochrisikospielen an den Polizeikosten beteiligt werden.

DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz: 

„Gewaltbereite Täter werden durch Stadionverbote lediglich aus den Stadien verdrängt. Straftaten verlagern sich dann in das Umfeld der Spielstätten oder andere Orte, auf die die Vereine keinerlei Einfluss mehr haben. Eine nachhaltige Entlastung der Polizei ist so nicht zu erreichen.“

Allein in Nordrhein-Westfalen wurden rund 700.000 Einsatzstunden der Polizei für Fußballspiele geleistet. Diese enorme Belastung geht vollständig zulasten der Steuerzahler, während die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die Vereine Milliardeneinnahmen erzielen. Die DPolG hatte bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2025 eine flächendeckende Einführung von Gebührenbescheiden nach dem Bremer Modell gefordert. Teggatz macht deutlich:

„Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer zu vermitteln, dass sie für selbst kleinste staatliche Leistungen zur Kasse gebeten werden, während eine milliardenschwere Profifußballbranche die massiven und personalintensiven Polizeieinsätze faktisch kostenfrei in Anspruch nimmt und die Allgemeinheit die Rechnung trägt.“

Die von der IMK formulierten Ziele können nur dann Wirkung entfalten, wenn sie mit klaren und spürbaren Konsequenzen verbunden werden. Sollte es Vereinen nicht gelingen, die Sicherheit in ihren Stadien und im direkten Umfeld zu gewährleisten, darf es auch keine Spiele vor Publikum geben. In solchen Fällen müssen Geisterspiele als Ultima Ratio angeordnet werden. Nur so entsteht der notwendige Druck auf die Vereine, konsequent gegen gewaltbereite Gruppierungen vorzugehen.

Hierzu gehören wirksame Sicherheitskonzepte, ein konsequentes Einschreiten gegen bekannte Gewalttäter sowie eine enge und verlässliche Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. Sollten ernsthafte Anstrengungen ausbleiben, müssen auch weitergehende Sanktionen gegenüber den Vereinen geprüft und umgesetzt werden.

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