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DPolG Tarifvertretung

Mit der Bundestarifvertretung verfügt die DPolG über eine fachkompetente Einrichtung, die sich den Anliegen und Problemen der Tarifbeschäftigten annimmt. 
Das vordringlichste Ziel ist die ständige Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen für die Beschäftigten in der Polizei. 

Die tarifpolitischen Grundsatzforderungen der DPolG liegen den Arbeitgebern von Bund und Ländern vor.

Für die Vorbereitung tarifpolitischer Entscheidungen ist die Bundestarifvertretung der DPolG, die sich aus Vertretern der Mitgliedsverbände zusammen setzt, zuständig. Vorsitzender ist der Bundestarifbeauftragte Edmund Schuler.

Die Tarifvertretung bekennt sich zum geltenden Tarifrecht und hält am Streikrecht als zulässige Arbeitskampfmaßnahme fest. Dies gilt für alle Kolleginnen und Kollegen im Tarifbereich. Ein Streikrecht für Beamte lehnen wir dagegen aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.

Über die Arbeitnehmervertretung des dbb beamtenbund und tarifunion ist die DPolG an Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer/-innen der Polizei unmittelbar beteiligt. Der dbb ist anerkannter Tarifvertragspartner und Spitzenorganisation des öffentlichen Dienstes. Er vertritt die Interessen von rund 350.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die in 41 Fachgewerkschaften organisiert sind.

Durch den Bundestarifbeauftragten Edmund Schuler und den stellv. Bundesvorsitzenden Heiko Teggatz ist die DPolG in der Bundestarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion vertreten. Alle vom dbb abgeschlossenen Tarifverträge gelten unmittelbar und ausnahmslos auch für Mitglieder der DPolG.

 

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