04. März 2019

Tarifergebnis im öffentlichen Dienst

DPolG: Wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamten - Tarifverhandlungen für gesamten öffentlichen Dienst anstreben

Das Verhandlungsergebnis zwischen Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 2. März 2019 in Potsdam kann sich in den Augen der DPolG sehen lassen. In Berlin, wo die DPolG Bundesleitung heute zu Beratungen über das Tarifergebnis zusammengekommen ist, sagte Michael Hinrichsen, DPolG Vertreter in der dbb Verhandlungskommission: "Auch wenn die lange Laufzeit eine große Kröte ist, hat nach 25 Monaten (dritte Erhöhung am 01.01.2021) jeder 8 Prozent bzw. mindestens 240 Euro mehr in der Tasche. Das kann sich wirklich sehen lassen. Damit sind wir auch etwa beim Ergebnis von Bund und Kommunen im letzten Jahr."

Das Ergebnis muss nun zeitnah und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. „Außerdem brauchen wir weitere Strukturverbesserungen bei der Polizei. So sollte in allen Ländern die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt werden. Einige Länder – wie Sachsen – haben das kürzlich getan, aber längst noch nicht alle.“, so DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt.

Überdies sollten nach Ansicht der DPolG die Tarifpartner darüber nachdenken, die Tarifverhandlungen für Bund, Länder und Kommunen wieder zusammenzuführen. Die ähnlichen Tarifergebnisse sowie die nicht ausgeschlossenen zeitgleichen nächsten Verhandlungen sollten genutzt werden, um wieder gemeinsame Tarifverhandlungen für den gesamten öffentlichen Dienst zu führen. Das würde Synergieeffekte bringen und den öffentlichen Dienst insgesamt stärken.

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