Kaum ein anderes Thema entzweit Politik, Datenschützer und Sicherheitsbehörden so sehr, wie die Vorratsdatenspeicherung. Dabei geht es um die Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen Verkehrsdaten für einen begrenzten Zeitraum zu speichern und auf richterlichen Beschluss den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist und gegen Persönlichkeitsrechte verstößt. Ausnahmen gibt es nur wenige. In dieser Situation stehen die Sicherheitsbehörden vor der Herausforderung, den Spagat zwischen Datenschutz und öffentlicher Sicherheit zu bewältigen.
Das Bundesjustizministerium verfolgt als alternative Methode zur herkömmlichen Vorratsdatenspeicherung den "Quick Freeze" Ansatz. Dabei werden Daten nicht generell, sondern nur im Einzelfall auf richterlichen Beschluss gespeichert und bei Bedarf abgerufen. Doch ist dieser Ansatz wirklich effektiv und ausgewogen? Rückwirkende Erhebungen scheiden damit zumeist aus.