
...tritt alle fünf Jahre zusammen. Er legt vor allem die Grundsätze für die berufspolitische Arbeit fest, stellt Richtlinien für die Haushaltsführung auf und beschließt die Beiträge. Der Bundeskongress entscheidet über Satzungsänderungen und wählt in geheimer Wahl die Bundesleitung für die Dauer von fünf Jahren.
…der jährlich mindestens einmal tagt - das zweithöchste Gremium nach dem Bundeskongress - besteht aus der Bundesleitung, dem Bundesvorstand, den Ehrenvorsitzenden und mindestens je einem/einer Vertreter/in der Mitgliedsverbände.
Der Bundeshauptvorstand ist zur Entscheidung zuständig für alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit sie nicht nach der Satzung oder wegen ihrer Bedeutung für alle Polizeibeschäftigten dem Bundeskongress vorbehalten sind oder soweit sie nicht wegen ihrer Dringlichkeit eine vorläufige Entscheidung der Bundesleitung oder des Bundesvorstandes erfordern.
Foto:Windmüller
…tagt mindestens zwei Mal im Jahr und ist u.a. zuständig für die Beschlussfassung und öffentliche Stellungnahmen zu aktuellen berufspolitischen sowie zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit, die Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und die Bildung von (Fach-)Kommissionen.
Er besteht aus den Mitgliedern der Bundesleitung, den Landes-/Fachverbandsvorsitzenden, der Bundesfrauenbeauftragten, dem Bundesjugendleiter, dem Bundestarifbeauftragten und dem Bundesseniorenbeauftragten.
…die jährlich mehrmals tagt, erledigt die laufenden Angelegenheiten und vertritt die DPolG nach außen. Die DPolG Bundesleitung besteht aus dem Bundesvorsitzenden, einem Ersten Stellvertretenden Bundesvorsitzenden und vier weiteren Stellvertretern und wird vom Bundeskongress für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
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