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Anhörung im Familienausschuss des Bundestages

Viel Zuspruch für Gewalthilfegesetz

Bei einer Anhörung des Familienausschusses ist der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) war die Bundesfrauenbeauftragte Angélique Yumusak als Sachverständige geladen.

Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit soll ab 2030 gelten. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Der Bund will sich durch Verzicht auf ihm zustehende Steuereinnahmen zu Gunsten der Länder an der Finanzierung beteiligen. 

Angélique Yumusak begrüßte den Gesetzentwurf. Unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips müsse aber sichergestellt werden, dass die Kommunen „eine vollständige finanzielle Ausstattung erhalten“. 

Sowohl investive als auch konsumtive Planungen seien unerlässlich, um eine langfristige und verlässliche Umsetzung der Maßnahmen im Gewaltschutz zu gewährleisten. 

mehr (bundestag.de)

20/14025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (03.12.2024)

Anhörung Familienausschuss Bundestag Yumusak