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Langjährige Forderung der DPolG aufgegriffen

Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes von Verstorbenen

Bisher schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern - nun soll laut einem Vorschlag des Justizministeriums auch das Fotografieren von toten Opfern als Straftat gewertet werden. Künftig müssen Gaffer, die Unfallopfer filmen oder fotografieren, mit Strafen rechnen. Das Justizministerium will das "Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt", als Straftat werten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundesjustizministerium vor Kurzem an Länder und Verbände, darunter die DPolG, zur Stellungnahme verschickt hat.

Nicht nur Unfallopfer, auch Opfer von Gewaltverbrechen würden durch dieses Gesetz geschützt. Bislang ist das nicht so - nur das Herstellen entwürdigender Bilder von lebenden Menschen steht unter Strafe.

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