Kontakt zur Bundesgeschäftsstelle

Deutsche Polizeigewerkschaft 
DPolG im DBB 
Friedrichstraße 169 
10117 Berlin

Tel. +49 30 40816550 
Fax +49 30 40816559 
post@dpolg.de

Bundesgeschäftsstelle
Suche
Kontakt zur DPolG

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Geben Sie die im Bild dargestellte Zeichenfolge ein oder nutzen Sie die folgende Audio-Alternative
Urteil nach Gewaltexzessen bei Ostderby

„Wer eine Betonplatte auf einen Polizisten wirft, handelt mit Tötungsabsicht!“

Nach den gewalttätigen Ausschreitungen beim Zweitliga-Derby zwischen dem 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden zu Anfang dieses Jahres hat das Landgericht Magdeburg nun einen 29-Jährigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Dieser hatte gezielt eine Betonplatte auf einen Polizisten geworfen. Die Anklage lautete auf versuchten Mord. Das Gericht sah jedoch keine Tötungsabsicht.

Am Donnerstag ging vor dem Landgericht Magdeburg der erste Prozess infolge der gewalttätigen Angriffe auf Polizeibeamte beim Ostderby im Januar dieses Jahres zu Ende. Der 29-jährige Max R. musste sich seit Ende Juli unter anderem wegen versuchten Mordes eines Polizisten verantworten. Die Anklage sah diesen Straftatbestand erfüllt, forderte sechs Jahre Freiheitsstrafe – Max R. habe den Tod des Polizisten zumindest billigend in Kauf genommen. Das Gericht sah dies anders und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. 

Max R. die Tatvorwürfe im Prozess eingeräumt, jedoch den Vorwurf des versuchten Mordes zurückgewiesen. Dem verletzten Polizisten zahlte er ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro. 

Bei den Gewaltexzessen rund um das Zweitliga-Derby zwischen dem 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden Ende Januar soll Max R. eine führende Rolle eingenommen haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er „aus blindem Hass“ eine rund 15 Kilogramm schwere Betonplatte gezielt aus einer Entfernung von drei bis sechs Metern in die Richtung eines Polizisten geworfen haben. Der Beamte, der zu diesem Zeitpunkt in einer Polizeikette stand, wurde am Helm getroffen. Er erlitt eine Platzwunde am linken Auge und war infolge der Tat zwei Wochen lang dienstunfähig.

Wegen des Gewichts des Steins, der Wucht des Aufpralls und der geringen Entfernung hätten es auch zu tödlichen Verletzungen kommen können. Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass Max R. den Tod des Polizisten zumindest billigend in Kauf genommen habe.  

Doch das Gericht sah in der Tathandlung keine billigende Inkaufnahme des Todes und verurteilte den 29-järhigen Angeklagten lediglich wegen schwerer Körperverletzung. 

„Es kann nicht sein, dass Menschen in Uniform ihren Kopf für die Gewaltfantasien von Straftätern im „Fußball-Fan“-Gewand hinhalten. Und dann wird eine solche widerwärtige Tat derart milde abgeurteilt“, zeigt sich Heiko Teggatz, der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) erschüttert. „Wer eine 15 Kilogramm schwere Betonplatte auf einen Polizisten wirft, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass er getötet wird. Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft hier Rechtsmittel einlegen wird.“ 

Unmittelbar nach den Ausschreitungen hatte die DPolG zudem für Geisterspiele bis zum Saisonende in Magdeburg plädiert. „Der Schutz von Einsatzkräften und unbeteiligten Dritten darf niemals hinter wirtschaftlichen Interessen oder Fankulissen zurückstehen“, so Heiko Teggatz. Insgesamt wurden bei den gewalttätigen Ausschreitungen über 70 Polizistinnen und Polizisten verletzt. 

Die DPolG wünscht dem betroffenen Kollegen und allen anderen Kolleginnen und Kollegen aus Magdeburg eine gute Genesung und Verarbeitung des Gewaltexzesses. 

Verwandte Nachrichten
DPolG fordert Gebührenerhebung an DFL, mehr Videotechnik und Geisterspiele in Magdeburg

26.01.2026 | Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) reagiert mit klaren Forderungen auf die massiven...

Weiterlesen