07. August 2025

Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung

Das Gericht stellt notwendige Polizeiarbeit zur Terrorbekämpfung sicher

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur grundsätzlichen Zulässigkeit von (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung begrüßt. In Zeiten terroristischer Bedrohungen brauchen Ermittlungsbehörden wirksame Instrumente, sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zur Strafverfolgung, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.

„Die terroristische Bedrohungslage ist hoch und das wird auch in der Zukunft erst einmal so bleiben. Religiöse, politische und andere Fanatiker überall auf der Welt nutzen jede Gelegenheit, mit ihren mörderischen Attacken Öffentlichkeit zu erzielen und Angst und Schrecken in der Welt zu verbreiten. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung sicher, dass der Rechtsstaat die Bevölkerung vor den Gefahren des Terrorismus und gleichzeitig ihre Grundrechte schützen kann.“

Wendt weist außerdem darauf hin, dass verschleierte Telekommunikation häufig genutzt werde, um Absprachen und gemeinsames Handeln vorzubereiten. „Das ist bereits der Moment, in dem der Staat eingreifen muss, um größeren Schaden zu verhindern.“

Dazu zähle auch die Online-Durchsuchung sowie der Einsatz sogenannter Staatstrojaner, auch wenn das Gericht strengere Grenzen gesetzt habe. Wendt zeigt sich überzeugt, dass die Terrorbekämpfung und Strafverfolgung durch die Entscheidung weiterhin gewährleistet seien. „Das Bundesverfassungsgericht lässt den Staat nicht schwach erscheinen, sondern stärkt ihm mit dieser Entscheidung den Rücken“, so Wendt abschließend.

Zur Pressemitteilung des BVerfG (07.08.2025)

Zur DPolG-Stellungnahme im Rahmen der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 180/23 (19.06.2023)