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Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2025

Strafmündigkeit absenken, digitale Ermittlungsbefugnisse stärken

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bekräftigt angesichts des neuen Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität ihre langjährige Forderung nach einer Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre sowie nach stärkeren digitalen Ermittlungsbefugnissen. Besonders alarmierend ist die gezielte Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen über soziale Medien und Messenger-Dienste durch organisierte Tätergruppen.

Der 1. Stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer, sieht darin ein deutliches Warnsignal:

„Die Organisierte Kriminalität hat längst erkannt, wo vermeintliche Schwachstellen unseres Rechtsstaates liegen. Kriminelle Netzwerke rekrutieren gezielt Minderjährige, weil sie sich davon geringere strafrechtliche Konsequenzen versprechen. Wer 13- oder 14-Jährige für Schusswaffenangriffe, Sprengungen oder andere schwere Straftaten einsetzt, missbraucht Kinder als Werkzeuge des Verbrechens. Dieser Entwicklung dürfen wir nicht tatenlos zusehen.“

Nach den Erkenntnissen des Bundeslagebildes werden Jugendliche und sogar Kinder über digitale Plattformen angeworben und gegen Bezahlung für Gewalttaten eingesetzt. Die Auftraggeber sitzen dabei oftmals im Ausland und treten mit den Tätern ausschließlich über digitale Kommunikationswege in Kontakt. 

Kusterer: „Wenn organisierte Straftäter gezielt auf Kinder zurückgreifen, weil sie wissen, dass der Staat kaum wirksam reagieren kann, dann muss der Gesetzgeber handeln. Die Absenkung der Strafmündigkeit ist kein Selbstzweck und kein Ruf nach härteren Strafen gegen Kinder. Es geht darum, dem Rechtsstaat die Möglichkeit zu geben, frühzeitig und wirksam auf schwerste Straftaten zu reagieren und kriminellen Organisationen dieses Geschäftsmodell zu entziehen.“

Laut Lagebild wurden im Jahr 2025 bundesweit 683 OK-Ermittlungsverfahren mit knapp 8.000 Tatverdächtigen registriert. Rund 69 Prozent der Verfahren wiesen dabei einen internationalen Bezug auf.

Aus Sicht der DPolG ist deshalb eine noch engere internationale Zusammenarbeit der Polizei- und Sicherheitsbehörden notwendig, da die Tätergruppierungen längst grenzüberschreitend agieren. Zudem benötigt die Polizei deutlich stärkere digitale Ermittlungsbefugnisse, die den Sicherheitsbehörden auch im digitalen Raum wirksames Handeln ermöglichen. 

Mit Sorge betrachtet die DPolG zudem die zunehmende Bewaffnung krimineller Gruppierungen sowie die steigende Gewaltbereitschaft im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Nach Angaben des BKA bleibt die Rauschgiftkriminalität das größte Betätigungsfeld der Organisierten Kriminalität. Gleichzeitig nimmt die Nutzung illegaler Schusswaffen zu, während Gewalt immer häufiger auch im öffentlichen Raum ausgetragen wird. 

Abschließend erklärt Kusterer:

„Die Zahlen des Bundeslagebildes belegen, dass die Organisierte Kriminalität immer professioneller, brutaler und skrupelloser agiert. Wer Kinder für schwere Straftaten missbraucht, digitale Plattformen als Tatorte nutzt und Milliarden mit Rauschgift verdient, muss die volle Härte des Rechtsstaates spüren. Die Politik muss endlich handeln und den Sicherheitsbehörden die Instrumente an die Hand geben, die sie für einen erfolgreichen Kampf gegen diese Strukturen benötigen.“

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