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BGH bestätigt Freisprüche im Fall Mouhamed Dramé

Rehabilitierung von Einsatzkräften nach jahrelanger Vorverurteilung

Mit der rechtskräftigen Bestätigung der Freisprüche durch den Bundesgerichtshof (BGH) ist das Verfahren gegen fünf Polizeibeamte im Fall Mouhamed Dramé abgeschlossen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht darin ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat und fordert zugleich eine umfassende Rehabilitierung der über Jahre öffentlich vorverurteilten Polizistinnen und Polizisten.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Revisionen gegen die Freisprüche der fünf Dortmunder Polizeibeamten zu verwerfen, ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der BGH bestätigt damit die Entscheidung des Landgerichts Dortmund aus Dezember 2024: Das Handeln der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten war rechtmäßig.

Für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat. Gleichzeitig macht sie deutlich, welche persönlichen und beruflichen Folgen eine jahrelange öffentliche Vorverurteilung für Polizeibeamte haben kann.

„Bereits unmittelbar nach dem Einsatz entwickelte sich bundesweit eine emotional geführte Debatte. Teile der Medien sowie verschiedene NGOs erhoben schwerwiegende Vorwürfe gegen die Polizisten. Ihnen wurden Polizeigewalt, Rassismus und rechtswidriges Handeln vorgeworfen, lange bevor ein Gericht die Sach- und Rechtslage abschließend bewerten konnte“, erklärt Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). „Bundesweit fanden Demonstrationen gegen Polizeigewalt statt. Auch Protestaktionen im Umfeld des Gerichts, an denen sich linke und linksextreme Gruppierungen beteiligten, trugen zu einer erheblichen Vorverurteilung und Stimmungsmache gegen die Polizei bei“, so Heiko Teggatz weiter.

Dabei geriet zunehmend aus dem Blick, dass auch Polizistinnen und Polizisten Grundrechtsträger sind und selbstverständlich auch für sie die Unschuldsvermutung gilt. Insbesondere der Kollege, der in einer hochdynamischen Einsatzlage von seiner Schusswaffe Gebrauch machen musste, um sich und seine Kollegen zu schützen, musste über Jahre hinweg erhebliche Belastungen tragen. Welche psychischen Folgen ein Schusswaffeneinsatz für Polizeibeamte haben kann, wurde in der öffentlichen Diskussion kaum thematisiert.

Nach einem langwierigen Strafverfahren steht nun rechtskräftig fest, dass die gegen die Polizeibeamten erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe keinen Bestand haben. Während die Vorwürfe über Jahre bundesweite Schlagzeilen bestimmten, findet die Bestätigung der Freisprüche durch den Bundesgerichtshof aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft deutlich weniger öffentliche Aufmerksamkeit. Die öffentliche Vorverurteilung lässt sich dadurch nicht rückgängig machen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich. Aber wir erwarten auch, dass die rechtskräftige Bestätigung der Freisprüche Anlass für eine umfassende mediale und dienstliche Rehabilitierung der beteiligten Polizeibeamten ist. Wer täglich in hochgefährlichen Einsatzlagen Entscheidungen innerhalb Bruchteile von Sekunden treffen muss, hat Anspruch auf einen fairen rechtsstaatlichen Umgang – sowohl während eines Strafverfahrens als auch nach dessen Abschluss“, erklärt Heiko Teggatz. 

Den beteiligten Kolleginnen und Kollegen wünscht die Deutsche Polizeigewerkschaft, dass sie die außergewöhnlichen Belastungen der vergangenen Jahre verarbeiten können und nun die Anerkennung erfahren, die ihnen nach der rechtskräftigen Entscheidung des BGH zusteht.