Nach der aktuellen Rechtslage sind Polizeibedienstete in diesen Fällen dienstunfallrechtlich schlechter geschützt als Soldaten und Rettungssanitäter, da nicht selten weder ein Dienstunfall noch eine Berufskrankheit anerkannt wird.
Nach der aktuellen Rechtslage sind Polizeibedienstete in diesen Fällen dienstunfallrechtlich schlechter geschützt als Soldaten und Rettungssanitäter, da nicht selten weder ein Dienstunfall noch eine Berufskrankheit anerkannt wird.