Die DPolG sieht in der Einrichtung eines Polizeibeauftragten keinen Mehrwert. "Und was keine Verbesserungen bringt, sondern nur Misstrauen widerspiegelt und letztendlich zu einer Paralleljustiz führen würde, ist überflüssig", betont Köhnlein.
Die DPolG sieht in der Einrichtung eines Polizeibeauftragten keinen Mehrwert. "Und was keine Verbesserungen bringt, sondern nur Misstrauen widerspiegelt und letztendlich zu einer Paralleljustiz führen würde, ist überflüssig", betont Köhnlein.
