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BKA-Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025

Polizei braucht Hochleistungstechnik für den Kampf gegen Kindesmissbrauch

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigt sich angesichts des Bundeslagebildes „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025“ tief besorgt. Die Zahl der Delikte im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bleibt auf einem alarmierend hohen Niveau, während sich Täter zunehmend moderner Technologien und Künstlicher Intelligenz bedienen.

Die DPolG fordert daher von Bund und Ländern, im kommenden Haushalt ausreichende Mittel für eine zukunftsfähige IT-Ausstattung der Sicherheitsbehörden bereitzustellen. 

„Wer Kinder wirksam schützen will, muss die Polizei technisch in die Lage versetzen, die gewaltigen Datenmengen auch verarbeiten zu können“, erklärt Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG. 

„Allein die digitale Spurensicherung und die Auswertung von Online-Plattformen erzeugen Datenvolumen, die vielerorts an die Belastungsgrenzen der IT-Infrastruktur gelangen. Erforderlich seien leistungsfähige Rechen- und Speicherkapazitäten, stabile Datenleitungen sowie moderne Hochleistungstechnik.“

Mit Sorge blickt die DPolG auch auf die zunehmende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz. KI eröffne Tätern neue Möglichkeiten zur Manipulation und Erstellung von Missbrauchsdarstellungen sowie zur Kontaktaufnahme mit Minderjährigen. 

Gleichzeitig könne dieselbe Technologie Ermittlungen erheblich unterstützen, etwa bei der Auswertung großer Datenmengen, der automatisierten Bilderkennung oder der Analyse digitaler Spuren. Teggatz: „Wir dürfen das Feld nicht den Tätern überlassen. Die Polizeien müssen Zugang zu modernsten KI-gestützten Analysewerkzeugen erhalten.“

Neben einer besseren technischen Ausstattung sieht die DPolG aber auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Nach den Zahlen des Lagebildes sind Nichtdeutsche mit 22,2 Prozent der Tatverdächtigen überrepräsentiert. Die DPolG fordert deshalb eine Verschärfung des Ausweisungsinteresses nach § 54 Aufenthaltsgesetz

„Wer Kinder sexuell missbraucht oder entsprechende Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen. Hier darf es keinen vermeidbaren Interpretations- oder Ermessensspielraum geben. Die gesetzliche Formulierung im § 54 Aufenthaltsgesetz sollte deshalb künftig nicht mehr auf ein mögliches, sondern auf ein zwingendes Ausweisungsinteresse abstellen“, so Teggatz.

Die Beschäftigten bei Polizei und Sicherheitsbehörden leisten jeden Tag Außergewöhnliches. Doch Engagement allein reicht nicht aus. Die Politik muss endlich die technischen, finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit Täter konsequent ermittelt und Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können.