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Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle

Moderne Drohnenabwehrtechnik sofort beschaffen und in den Haushaltsberatungen berücksichtigen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bewertet die angekündigten Maßnahmen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Stärkung der Drohnenabwehr grundsätzlich positiv. Nach den Vorfällen am Flughafen Leipzig/Halle fordert die DPolG jedoch schnelle Beschaffungsentscheidungen für bereits verfügbare Drohnenabwehrtechnik, klare Zuständigkeiten in der Gefahrenabwehr sowie eine gemeinsame Sicherheitsverantwortung von Staat und Betreibern Kritischer Infrastrukturen.

„Der Vorstoß des Bundesinnenministers geht in die richtige Richtung. Die Bundesregierung muss ihren Ankündigungen nun aber auch Taten folgen lassen und die notwendigen Maßnahmen auch in den anstehenden Haushaltsberatungen konsequent berücksichtigen. Wer einen wirksamen Schutz vor Drohnenangriffen fordert, muss moderne Technik bereitstellen“, betont Manuel Ostermann, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. 

Gleichzeitig dürfe es keine Stellenkürzungen geben: „Einsparungen bei den Sicherheitsbehörden wären angesichts der aktuellen Gefährdungslage das völlig falsche Signal.“

Besonders dringend ist aus Sicht der DPolG die flächendeckende Beschaffung moderner Drohnenabwehrtechnik. Dazu DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz:

„Die erforderlichen Systeme müssen nicht erst erfunden werden. Andere Staaten setzen bereits erfolgreich Technologien ein, die Drohnen frühzeitig erkennen, identifizieren und wirksam abwehren können. Deutschland darf hier nicht länger hinterherlaufen, die Technik ist vorhanden. Sie muss jetzt beschafft und an den besonders gefährdeten Standorten eingesetzt werden, um verdächtige Drohnen in Echtzeit zu erkennen, zu bewerten und im Gefahrenfall unverzüglich unschädlich zu machen.“

Gleichzeitig dürfe die finanzielle Last nicht allein bei den Sicherheitsbehörden liegen. Betreiber Kritischer Infrastrukturen seien Teil der Sicherheitsarchitektur und müssten ihren Beitrag leisten. Bund und KRITIS-Betreiber müssten deshalb gemeinsam in moderne Erkennungs- und Abwehrsysteme investieren, um Flughäfen, Seehäfen, Bahnanlagen und weitere sensible Einrichtungen wirksam zu schützen.

Darüber hinaus benötigt es klare und zentrale Zuständigkeiten: „Die aktuelle Bedrohungslage verträgt kein Kompetenzwirrwarr. Wenn gefährliche Drohnen über sensiblen Einrichtungen auftauchen, müssen Zuständigkeiten eindeutig geregelt sein. Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Wer handeln muss, muss auch handeln dürfen“, so Teggatz.

Drohne fliegt über Natur