15. September 2023

DPolG fordert Gesetzesänderung:

Konsequente Bekämpfung der Mafia erforderlich

Deutschland und insbesondere Baden-Württemberg zählen zu den Rückzugs- und Aktionsräumen der Mafia. Alleine die kalabrische `Ndrangheta soll mit Dutzenden von Zellen und Hunderten von Mitgliedern in Deutschland aktiv sein - mit einem Schwerpunkt auch in Baden-Württemberg. Offensichtlich ist Deutschland aber nicht auf die Verfolgung von Mafiosi eingestellt. Dabei liegt eines der Probleme darin, dass es in Deutschland keinen Straftatbestand „Bildung einer mafiösen kriminellen Vereinigung“ gibt.

Zur Rechtslage:

Die deutsche Justiz begegnet den Mafiosi mit dem Absatz 4 des Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches (StGB), den sie mit dem 129b StGB verbindet. Damit können Richter Mafia-Mitglieder in schweren Fällen zu Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verurteilen. Allerdings müssen die Staatsanwälte einem Mafioso konkrete Taten nachweisen, die ihn zum Mitglied eines Mafiaclans machen. Deshalb gibt es in Deutschland nur wenige Verurteilungen nach § 129 StGB. In Italien gibt es den Paragrafen 416, wonach Mitglieder einer mafiaähnlichen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen 10 und 15 Jahren verurteilt werden können, Anführer zu Freiheitsstrafen zwischen 12 und 18 Jahren; gilt die Vereinigung als bewaffnet, zu Freiheitsstrafen zwischen 12 und 26 Jahren. Die Mitgliedschaft gilt als erwiesen, wenn drei oder mehr Personen „die einschüchternde Macht der Bindung an die Vereinigung und die daraus resultierende Unterwerfungs- und Schweigepflicht zur Begehung von Straftaten ausnutzen“. Unter bestimmten Voraussetzungen können die verhängten Strafen noch einmal um ein Drittel erhöht werden. Einzelne Taten wie Zuhälterei oder Mord müssen in Italien nicht nachgewiesen werden.

Die Folgen

Während im Jahr 2017 acht Beschuldigte wegen des Paragrafen 129 inhaftiert wurden, waren es in Italien im gleichen Zeitraum 7.106. In Deutschland ist der Paragraf 129 StGB nur ein sogenanntes Vergehen, also eine Straftat, die mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird. Verbrechen werden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Zum Vergleich, in Deutschland ist der Wohnungseinbruchdiebstahl ein Verbrechen und wird mit mindestens einem Jahr Haft bestraft.

Keine Anreize für Kronzeugen

Wichtig bei der Bekämpfung der Mafia ist auch, dass aufgrund der geringen Haftstrafe, die ein Mafioso mit maximal fünf Jahren zu erwarten hat, der Anreiz für mögliche Kronzeugen sehr gering ist. In der Regel werden die Mafiosi nach zwei Dritteln von fünf Jahren entlassen. In Italien sieht das anders aus, darauf stehen 15 bis 26 Jahre Gefängnis.

Bewertung

Aufgriffe von Mitgliedern der Mafia, die in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg untergetaucht sind, zeigen die realen Gefahren für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Während man in Italien den Eindruck gewinnt, dass ein ganzes Land die Mafia bekämpft, kann man den Eindruck gewinnen, dass man sich in Deutschland völlig sicher zurückziehen kann, untertauchen oder aber auch Straftaten planen, um diese in und außerhalb des Landes zu begehen.

Dazu der Stellv. Bundes- und Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer: „Wir brauchen dringend eine Änderung der Strafgesetze. Wir fordern, dass der Paragraf 129 überarbeitet wird. Die Mitgliedschaft in der Mafia muss aufgenommen und als Verbrechen eingestuft werden. Gemeinsam mit Italien müssen wir konsequent den Kampf gegen die Mafia aufnehmen. Keine politischen Sonntagsreden, sondern politisches Handeln ist gefragt. Den Rest erledigt wie immer die Polizei und die Justiz.“