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DPolG dankt Einsatzkräften

Keine Ausschreitungen dank erfolgreicher Umsetzung des Einsatzkonzepts der Polizei Sachsen-Anhalt

Die Ausschreitungen aus dem links- und rechtsextremistischen Spektrum, die rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt befürchtet wurden, sind ausgeblieben. Aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ist dies auch das Ergebnis der aufwendigen Einsatzplanung und des strategischen Vorgehens der Polizei in Sachsen-Anhalt.

„Es freut mich sehr, dass die Einsatzstrategie der Polizei in Sachsen-Anhalt aufgegangen ist. Die massive Polizeipräsenz hat wohl Eindruck auf die linksextreme Antifa gemacht – Deeskalation funktioniert eben auch durch sichtbare Stärke“, erklärt der DPolG-Bundesvorsitzende, Heiko Teggatz.

Allein zehn Hundertschaften aus dem gesamten Bundesgebiet sowie die Bundespolizei waren zur Unterstützung in Magdeburg und in den umliegenden Landkreisen im Einsatz. Die massive und sichtbare Polizeipräsenz habe nach Einschätzung der DPolG maßgeblich dazu geführt, möglichen Störern und gewaltbereiten Gruppen klare Grenzen aufzuzeigen und zur Deeskalation der aufgeheizten Stimmung rund um die Landtagswahl beizutragen.

Nach Angaben der Polizei fanden am Wochenende in Magdeburg insgesamt 16 Versammlungen mit rund 15.000 Teilnehmern statt. Diese verliefen über das gesamte Wochenende weitgehend störungsfrei und ohne große Vorkommnisse. Lediglich vereinzelt wurden dabei Straftaten registriert.

DPolG fordert bundesweit einheitliche Regelungen zum Unterbindungsgewahrsam 

Für die DPolG bestätigt der Einsatz dennoch, dass bei ähnlichen zukünftigen Großlagen bundesweit einheitliche Regelungen zum Unterbindungsgewahrsam – nach bayerischem Modell – notwendig seien. „Wenn den Sicherheitsbehörden konkrete Erkenntnisse über geplante schwere Straftaten oder erhebliche Störungen vorliegen, darf der Staat nicht erst reagieren können, wenn der Angriff bereits stattgefunden hat. Unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen muss es möglich sein, Gefahren bereits im Vorfeld wirksam zu unterbinden“, sagt Heiko Teggatz. 

Eine vorbeugende Freiheitsentziehung auf richterliche Anordnung könne ein effizientes Mittel sein, um konkrete Gefahrenlagen frühzeitig zu entschärfen und schwere Rechts(gut)verletzungen zu verhindern. Entscheidend seien hier klare gesetzliche Voraussetzungen, eine richterliche Kontrolle und die Bindung an rechtsstaatliche Grundsätze.

Die DPolG dankt allen Polizistinnen und Polizisten, die bei diesem anspruchsvollen Großeinsatz im Dienst waren, ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt und dafür gesorgt haben, dass die Menschen ihr demokratisches Wahl- und Versammlungsrecht ohne größere Störungen wahrnehmen konnten.