08. April 2024

Reform des Disziplinarrechts

„Ein Abbau von Rechtsstaatlichkeit“

Durch eine Reform des Disziplinarrechts sollen extremistische Beamte schneller aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Die Tatbestände sind schwammig.

"Einen derartigen Abbau von Rechtsstaatlichkeit habe ich selten erlebt“, sagt der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt gegenüber der Berliner Zeitung. Bei Disziplinarmaßnahmen, wo es etwa um Verweise oder Geldstrafen gehe, sei es grundsätzlich noch hinnehmbar, wenn eine Behörde das Verfahren führe und auch ein Urteil fälle. „Dass aber auch Entlassungen ohne gerichtliche Prüfungen ausgesprochen werden können, ist perfide. Beamte müssten sich nun als Privatpersonen einklagen.“

Wendt weiter: „Durch das neue Disziplinargesetz können die Beamten der Willkür von Behördenleitungen ausgesetzt sein. Allein diese Möglichkeit wirkt bedrohlich und einschüchternd, und das ist wohl auch die Absicht von Frau Faeser, sie will eine völlig unkritische und kuschende Beamtenschaft.“

vollständiger Artikel (Berliner Zeitung, 08.04.2024)