In besonders betroffenen Städten sind daher auf den jeweiligen Luftreinhalteplänen basierende Durchfahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge vorgesehen – die Beachtung dieser Verbote ist zu überwachen.
DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Es ist völlig ausgeschlossen, dass die mit einer Vielzahl anderer Aufgaben belastete Polizei derartige Verbote überwacht. Wir haben oftmals nicht mal mehr die Ressourcen, allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen“. Und der BVST-Vorstandsvorsitzende Benno Schrief ergänzt: „Anzustreben ist eine automatisierte Überwachung der von den Verwaltungsgerichten ausgesprochenen Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge, ansonsten bleiben die Verkehrsbeschränkungen wirkungslos.“.
Technisch ist der Abgleich von Einfahrtverboten anhand der Auswertung von Plaketten oder Kennzeichen durch Lese- beziehungsweise Kamerasysteme mit entsprechender Software möglich, wie die Beispiele aus Österreich (Vignettenkontrolle) und Großbritannien (City-Maut London) zeigen. Dazu ist jedoch u. a. eine Gesetzesanpassung erforderlich, um die Verkehrsüberwachungsbehörden in die Lage zu versetzen, online auf fahrzeugindividuelle Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen zu können.

