13. November 2018

DPolG und BVST setzen auf technische Überwachung

Durchfahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Bundesverband Verkehrssicherheitstechnik (BVST) sind sich darin einig, dass die Überwachung einzelner Straßen, auf denen zum Teil mehr als 25.000 Fahrzeuge pro Tag unterwegs sind, nicht durch polizeiliches Personal sondern durch zielgerichtet eingesetzte Technik erfolgen muss. In Deutschland überschreiten derzeit zahlreiche Städte den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 μg/m³ Luft im Jahresmittel. Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass Verkehrsbeschränkungen geboten sein können.

In besonders betroffenen Städten sind daher auf den jeweiligen Luftreinhalteplänen basierende Durchfahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge vorgesehen – die Beachtung dieser Verbote ist zu überwachen.

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Es ist völlig ausgeschlossen, dass die mit einer Vielzahl anderer Aufgaben belastete Polizei derartige Verbote überwacht. Wir haben oftmals nicht mal mehr die Ressourcen, allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen“. Und der BVST-Vorstandsvorsitzende Benno Schrief ergänzt: „Anzustreben ist eine automatisierte Überwachung der von den Verwaltungsgerichten ausgesprochenen Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge, ansonsten bleiben die Verkehrsbeschränkungen wirkungslos.“.

Technisch ist der Abgleich von Einfahrtverboten anhand der Auswertung von Plaketten oder Kennzeichen durch Lese- beziehungsweise Kamerasysteme mit entsprechender Software möglich, wie die Beispiele aus Österreich (Vignettenkontrolle) und Großbritannien (City-Maut London) zeigen. Dazu ist jedoch u. a. eine Gesetzesanpassung erforderlich, um die Verkehrsüberwachungsbehörden in die Lage zu versetzen, online auf fahrzeugindividuelle Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen zu können.