Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ist enttäuscht: „Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt.

