"Nach dem Fall in Berlin, wo in Folge eines illegalen Autorennens ein Mensch getötet wurde und das zuständige Gericht Mordmerkmale als gegeben ansah, ist dieser Fall in Hamburg nun der zweite mit richtungsweisender Rechtsprechung. Die Fälle sind zwar nicht gleichzusetzen, aber beide Urteile sind folgerichtig. In beiden Fällen wurden Fahrzeuge als gefährliches Werkzeug im Straßenverkehr eingesetzt - Mordmerkmale damit zu recht bejaht."

