Dass bereits erneut Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt wurden, können wir als DPolG nicht nachvollziehen. Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf ist die Folge eines klassischen Kompromisses zwischen dem Bundesjustiz- und Bundesinnenminister. Er beschränkt sowohl die Dauer als auch den Umfang der Erfassung von Kommunikationsdaten auf ein Minimum.
Wir als Polizei hätten uns bei der Dauer der Speicherung der Verkehrsdaten eine längere Zeitspanne durchaus gewünscht. Der immer wieder erhobene Vorwurf, der leider auch immer noch von einigen SPD Politikern kommt, mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger könnten Bewegungs- und Verhaltensprofile erstellt werden, geht vollkommen fehl. Die Daten werden beim Provider sowieso zu Abrechnungszwecken gespeichert. Lediglich die Dauer der Speicherung ist nun länger. Nicht zuletzt schützt der Richtervorbehalt vor einem willkürlichen und einfachen Zugriff auf die gespeicherten Daten.“, so Rainer Wendt.

