Der DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz erklärt:
„Der Gesetzentwurf greift unsere langjährige Forderung auf, Einsatzkräfte noch besser vor zunehmenden Gewalttaten zu schützen. Zugleich bietet er der Justiz die Möglichkeit, in solchen Fällen eine harte Strafe auf dem Fuße folgen zu lassen. Von dieser Möglichkeit müssen die Gerichte dann aber auch Gebrauch machen. Wir erwarten, dass insbesondere in besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe, bei denen die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr (Verbrechen) bis zu zehn Jahren (statt bisher sechs Monate bis zu fünf Jahren) betragen soll, aufgrund der hohen Straferwartung vermehrt Untersuchungshaft angeordnet wird.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Klarstellung zu begrüßen, dass auch tätliche Angriffe, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgen, zu den besonders schweren Fällen zählen. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden – ein leider viel zu häufig vorkommendes Gewaltphänomen.“

