Die DPolG sieht akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei Einbürgerungen, Ausweisungen und dem Widerruf von Schutzstatus.
„Bei einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts sollte nicht nur geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Mehrstaatlern möglich sein kann“, sagt DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz. Ebenso notwendig sei eine grundsätzliche Neuausrichtung des Staatsangehörigkeitsrechts: „Die deutsche Staatsbürgerschaft sollte wieder stärker an eine nachweislich erfolgreiche Integration geknüpft werden und den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bilden.“
Die DPolG fordert zudem eine Nachschärfung der Regelungen zum besonderen Ausweisungsinteresse nach dem Aufenthaltsgesetz. Der Staat muss konsequent von seinem besonderen Ausweisungsinteresse Gebrauch machen, wie es bereits in § 54 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt ist.
Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Ausweisungen trotz Vorliegens eines gesetzlich definierten besonderen Ausweisungsinteresses nicht vollzogen werden, weil Gerichte im Einzelfall keine hinreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erkennen. Deshalb fordert die DPolG eine gesetzliche Klarstellung, wonach die in § 54 AufenthG aufgeführten Tatbestände als Beleg für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung anzusehen sind. Dadurch könnten Ausweisungen rechtssicherer und konsequenter durchgesetzt werden.
Auch im Asylrecht sieht die DPolG Handlungsbedarf. Insbesondere die Vorschriften zum Widerruf von Schutzstatus und Aufenthaltstiteln sollten präzisiert werden. Hintergrund sind Fälle, in denen Personen trotz eines in Deutschland gewährten Schutzstatus in ihre Herkunftsländer reisen. Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmetatbestände und Wertungsspielräume führen in der Praxis häufig zu langwierigen Verfahren und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen. Deshalb bedarf es klarer gesetzlicher Vorgaben, um diese Auslegungsspielräume zu reduzieren.
„Unsere Vorschläge liegen seit Langem auf dem Tisch. Jetzt kommt es darauf an, die notwendigen Reformen im Staatsbürgerschafts-, Aufenthalts- und Asylrecht entschlossen umzusetzen. Wer sicherheitspolitische Defizite erkannt hat, muss daraus auch die erforderlichen gesetzgeberischen Konsequenzen ziehen“, erklärt Teggatz abschließend.

