Zudem müsse eine kritische Überprüfung der Vergabepraxis von Vollzugslockerungen bei Sexualstraftätern vorgenommen werden. Insbesondere dann, wenn bereits Hinweise auf Rückfalltendenzen vorliegen, muss der Opferschutz Vorrang haben.
Kindesmissbrauch zählt zu den schwersten Straftaten überhaupt. Jeder Fall, der durch Fehlentscheidungen oder unzureichende Risikobewertungen möglicherweise hätte verhindert werden können, ist einer zu viel. Die betroffenen Kinder und ihre Familien verdienen nicht nur umfassende Unterstützung, sondern auch die Gewissheit, dass alle Verantwortlichen die notwendigen Lehren aus diesem Fall ziehen.
Gegenüber WELT TV sprach Teggatz von einem „Justizskandal sondergleichen“ und erklärte, der Fall lasse ihn „fassungslos zurück“. Aus Sicht der DPolG ist es schwer nachvollziehbar, warum einem bereits einschlägig verurteilten Sexualstraftäter trotz erkennbarer Warnsignale erneut weitreichende Lockerungen gewährt wurden.

