Vom Vorschlag, Parks und Grünflächen zu schließen, hält der DPolG Bundesvorsitzende wenig. Polizei und Ordnungsbehörden haben die Situation zum einen gut im Griff. Zum anderen gibt es nicht nur die zu schützenden Rechtsgüter Gesundheit und Leben, sondern auch das Rechtsgut Freiheit. Dieses Rechtsgut gilt auch in der derzeitigen besonderen Lage. Deshalb müssen alle Maßnahmen immer auch auf ihre Verhältnismäßigkeit hin geprüft werden.

