Von einer eigentlich vorgesehenen Entlastung von Polizei und Justiz kann keine Rede sein. Die Cannabis-Vereine, die gegründet werden können, müssen zahlreiche Auflagen erfüllen und die Dokumentationspflichten tun ihr übriges. Jeder festgestellte Verstoß erfordert anschließend umfangreiche Ermittlungsarbeit.
Bisher noch völlig offen ist, wie mit Kraftfahrern im Straßenverkehr umgegangen werden soll, die unter Cannabis-Einfluss stehen. Der Bundesverkehrsminister will dazu jetzt eine Arbeitsgruppe von Experten aus Medizin, Recht und Verkehr einberufen, die sich mit der Frage auseinandersetzt, viel zu spät, sagt die DPolG.
Wendt: „Wie Arbeitsgruppen arbeiten und in welchem Tempo dies geschieht, kennen wir. Vielleicht hätte man bevor man ein solches Gesetz auf den Weg bringt, diese wichtige Frage klären sollen. Denn im Straßenverkehr geht es nicht nur um Eigen- sondern auch um Fremdgefährdung. Spätestens hier hört der Spaß auf.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte statt der nun beabsichtigten Legalisierung eine Überführung ins Ordnungswidrigkeitenrecht gefordert, um bei Erstverstößen gezielte staatliche Sanktionen, etwa Präventionskurse oder Bußgelder einzusetzen. Wendt: „Beim jetzigen Gesetzentwurf bleibt der Jugendschutz auf der Strecke, denn den schafft man nur mit Personal und vernünftigen Programmen in den Kommunen, davon will der Minister aber nichts wissen!“