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Bundestag beschließt härtere Strafen für K.o.-Tropfen

„Solche widerlichen Straftaten verdienen die volle Härte des Rechtsstaats“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages, den Einsatz von K.o.-Tropfen künftig deutlich härter zu bestrafen. Mit dem Bundestagsbeschluss wird der Einsatz von K.-o.-Tropfen künftig strafrechtlich dem Gebrauch von Waffen oder Messern gleichgestellt. Dadurch erhöht sich die Mindestfreiheitsstrafe für Täter von bislang drei auf künftig fünf Jahre.

Der DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz erklärt:

„Der Einsatz von K.o.-Tropfen gehört zu den widerlichsten Straftaten überhaupt. Wer Menschen gezielt wehrlos macht, um sie auszurauben, sexuell zu missbrauchen oder andere schwere Straftaten zu begehen, muss mit der vollen Härte des Rechtsstaats rechnen. Für solche Täter darf es keine Nachsicht geben.“

Gleichzeitig verweist die DPolG darauf, dass die Strafverschärfung allein nicht ausreichen wird. Eine der größten Herausforderungen bleibt die Beweisführung. Viele der eingesetzten Substanzen sind lediglich für kurze Zeit im Körper nachweisbar, wodurch Ermittlungen häufig erschwert werden.

Teggatz: „Höhere Strafen sind notwendig und richtig. Entscheidend ist aber auch, dass Straftaten nachgewiesen werden können. Dafür brauchen wir schnelle toxikologische Untersuchungen, klare Einsatzstandards und eine noch stärkere Sensibilisierung aller beteiligten Stellen. Täter dürfen nicht deshalb ungestraft bleiben, weil entscheidende Beweise nach wenigen Stunden nicht mehr gesichert werden können.“

Hinzu kommt, dass Betroffene die Tat häufig erst verzögert erkennen oder aufgrund von Erinnerungslücken und Scham nicht unmittelbar Anzeige erstatten. Die DPolG weist daher ausdrücklich auf ein erhebliches Dunkelfeld hin, wodurch das tatsächliche Ausmaß des Problems nur unzureichend erfasst wird.

Um dieses Dunkelfeld zu verringern, müssen Betroffene niedrigschwellige Hilfe und Unterstützung erhalten. Dazu gehören eine verstärkte Aufklärung über die Gefahren von K.o.-Tropfen, die Sensibilisierung von Personal in Clubs, Bars und bei Veranstaltungen, klar kommunizierte Handlungsempfehlungen für Betroffene sowie die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten toxikologischen Untersuchung auch dann, wenn noch keine Strafanzeige erstattet wurde.

„Wir müssen dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, sich an Polizei und Rettungsdienste zu wenden. Je schneller Hilfe in Anspruch genommen wird, desto größer sind die Chancen, Spuren zu sichern und Täter zu überführen“, so Teggatz abschließend.