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DPolG begrüßt BGH-Urteil

Aufnahmen von Dashcams vor Gericht zulässig

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt das heutige Urteil des Bundesge-richtshofs zur Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei Verkehrsunfällen. Die Aufnahmen sollen nun in der Regel vor Gericht zulässig sein. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Wir sehen es mit Erleichterung, dass endlich Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Inhaltlich ebnet das Urteil die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten einer mittels Video objektivierten Beweisführung zu steigern."

Dies hat insbesondere im Zivilverfahren, in dem es um die Schadensregulierung geht, entscheidungserhebliche Bedeutung. Die Kameras können gegebenenfalls auch zum Nachweis von Verkehrsstraftaten wie Nötigungen dienen, für die bislang alleine das brüchige Beweismittel der Aussage des Genötigten vorlagen.“ Die Erfahrung zeigt, dass die Polizei im Rahmen von Anzeigenerstattungen immer häufiger mit privat gefertigten Aufnahmen von Verkehrsvorgängen konfrontiert wird. Diesbezüglich herrscht jetzt durch die aktuelle Entscheidung des BGH mehr Klarheit.