Dies hat insbesondere im Zivilverfahren, in dem es um die Schadensregulierung geht, entscheidungserhebliche Bedeutung. Die Kameras können gegebenenfalls auch zum Nachweis von Verkehrsstraftaten wie Nötigungen dienen, für die bislang alleine das brüchige Beweismittel der Aussage des Genötigten vorlagen.“ Die Erfahrung zeigt, dass die Polizei im Rahmen von Anzeigenerstattungen immer häufiger mit privat gefertigten Aufnahmen von Verkehrsvorgängen konfrontiert wird. Diesbezüglich herrscht jetzt durch die aktuelle Entscheidung des BGH mehr Klarheit.

