"Die Kläger der acht Revisionsverfahren sind Polizeivollzugsbeamte des Bundes (Bundesbereitschaftspolizei). Sie wurden im Rahmen des G7-Gipfels in Elmau eingesetzt, sechs Kläger zusätzlich während der anschließenden Bilderberg-Konferenz. In dem zugrundeliegenden Einsatzbefehl hieß es, dass erforderliche Mehrarbeit hiermit auf Grundlage des § 88 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) angeordnet werde. Während der Ruhezeiten in der Unterkunft vor Ort galten für die Beamten verschiedene Einschränkungen hinsichtlich ihres Aufenthaltsorts und zur Art und Weise, wie sie diese Zeiten verbringen durften. Der Dienstherr gewährte den Klägern Freizeitausgleich in näher bestimmtem Umfang (ohne die Ruhezeiten), wobei er für den Einsatz bei der Bilderberg-Konferenz die pauschalierende Abrechnung gemäß § 11 des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG) wählte."

