Der DPolG Bundesvorstand fordert deshalb individuelle Abgeltungs- und Vergütungsmöglichkeiten:
• Sofortige Einrichtung so genannter Langzeitarbeitskonten
• Erhöhung der Entschädigungssätze für ausgezahlte Überstunden auf einheitlich 35,- Euro
• Angemessener Freizeitausgleich
„Damit hätten unsere Kolleginnen und Kollegen endlich die Möglichkeit, die Form der Abgeltung oder eine Vergütung nach ihren individuellen Bedürfnissen selbst zu bestimmen und der Dienstherr könnte ein Zeichen im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzen“, so der stellv. DPolG-Bundesvorsitzende Ernst G. Walter. In Langzeitarbeitskonten könnten Überstunden über einen längeren Zeitraum angespart werden, ohne dass diese irgendwann verfallen. Ob es sich bei diesen Überstunden um so genannte angeordnete Mehrarbeit, zusätzliche Einsatzzeiten oder um normale Überzeit handelt, darf nach Auffassung der DPolG keine Rolle mehr spielen. Ungeachtet dessen sind die Vergütungssätze für die Auszahlung der Überstunden dringend auf einheitlich 35,- Euro je Stunde anzuheben. Dies würde dem durchschnittlichen Stundensatz entsprechen, der bei Einsatzunterstützungen zwischen Bund und Ländern in Rechnung gestellt wird.
Bundesvorsitzender Rainer Wendt hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière am
02. Dezember 2015 im Gespräch mit der DPolG Bundesleitung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig keine einzige von Polizisten geleistete Überstunde mehr verfällt.

