Die Videoaufnahmen aus Überwachungskameras eignen sich nach Ansicht der DPolG nur begrenzt zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Wendt: „Man darf sich keinen Illusionen hingeben, die Videoaufnahmen liefern nicht in jedem Fall beweis- und gerichtsfeste Fakten. Dass mit den Aufnahmen den Tätern individuell und konkret Straftaten nachgewiesen werden können, ist unwahrscheinlich. Trotzdem braucht die Polizei die Videoüberwachung, um sich ein Bild von der Lage zu machen und um schnell eingreifen zu können.“
Was wir brauchen, ist eine starke Polizeipräsenz vor Ort. Die Polizei muss personell in die Lage versetzt werden, sowohl ihrem präventiven Auftrag nachzukommen, also Straftaten zu verhindern, als auch in Gefahrensituationen schnell einzugreifen. Das wäre auch ein wichtiges Signal, dass der Rechtsstaat sich nicht zurückdrängen lässt.
Der DPolG Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen Erich Rettinghaus sieht die Politik in der Pflicht. „Grundsätzlich sollte überdacht werden, ob von Asylbewerbern begangene Straftaten nicht Auswirkungen haben sollten auf das Asylverfahren. Wer die hierzulande geltenden Gesetze und Normen nicht anerkennt, muss mit Konsequenzen rechnen.“

