15. Oktober 2017

DPolG: Ein neuer Fall Amri ist jeden Tag möglich

Zentrale Zuständigkeit des BKA notwendig

Nach der Vorlage des Untersuchungsberichtes zum Fall Amri in Berlin hat DPolG Bundesvor-sitzender Rainer Wendt davor gewarnt, dass ein solcher Terroranschlag jederzeit wieder mög-lich sei. „Entscheidend wird sein, jetzt die richtigen Konsequenzen zu ziehen und nicht mit dem Finger auf die Sicherheitsbehörden zu zeigen. Noch immer sind keine länderübergreifenden Kommunikationsstrukturen bei Polizei und Justiz aufgebaut. Die Zuständigkeiten für reisende Gefährder sind nach wie vor über alle staatlichen Ebenen hinweg zersplittert.

Es sind hunderttausende Menschen nicht identifiziert und es reisen weitere Menschen nach Deutschland ein, ohne dass sie identifiziert werden. Die personellen und technischen Kapazitäten bei Polizei und Justiz sind noch immer nicht ausreichend, um alle Gefährder rund um die Uhr zu überwachen. Darüber hinaus gibt es zwar rechtliche, aber keine tatsächlichen Möglichkeiten wie Haftplätze, um ausreisepflichtige gefährliche Personen in Gewahrsam zu nehmen. Die Zahl der als Gefährder eingestuften Personen steigt indessen kontinuierlich. Zuletzt wurden sie vom BKA mit rund 700 deutschlandweit angegeben.“                     

„Neben einer Stärkung der personellen und technischen Ausstattung der Sicherheitsbehörden, brauchen wir endlich auch eine zentrale Zuständigkeit, wenn es um terroristische Bedrohungen geht.“, so Wendt. „Sobald jemand als Gefährder eingestuft wird, sollte das BKA als bundesweit agierende Ermittlungsbehörde die Federführung in verantwortlicher Weise übernehmen. Die unklare Verantwortlichkeit aufgrund föderaler Strukturen hat den Fall Amri erst möglich gemacht.

Wir als Deutsche Polizeigewerkschaft kommen deshalb zu dem Schluss: „Es nutzt nichts, in unzähligen Ausschüssen und durch „Sonderermittler“ die Defizite zu beschreiben. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen und können auch nur durch politische Entscheidungen beseitigt werden: Mehr Personal, bessere Technik, ausreichende gesetzliche Kompetenzen.“, so der DPolG Bundesvorsitzende.