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Verurteilt zur Respektlosigkeit

Wenn Rechtsprechung die falschen Signale setzt

Der stellvertretende Bundesvorsitzende Ralf Kusterer sieht das jüngst ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck "ACAB" kritisch. Im Leitartikel des POLIZEISPIEGEL, August-Ausgabe schreibt Kusterer: "Vor wenigen Tagen urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Abkürzung "ACAB" nur dann als Beleidigung gilt, wenn sie sich auf eine begrenzte Gruppe bezieht. Solche Urteilssprüche mag nachvollziehen wer will. Das versteht weder der vernünftige und rechtschaffene Bürger und schon gar nicht der Polizeibeschäftigte in Deutschland."

"Ich finde es ungeheuerlich, was hier unsere höchsten Richter anrichten. Die Signale, die damit gesetzt werden gehen in eine völlig falsche Richtung. Sie sind Nährboden für eine weitere Spirale der Respektlosigkeit in unserer Gesellschaft."

Vollständiger Leitartikel in der August-Ausgabe des Polizeispiegel