Urteil im Fall des getöteten Polizisten Simon Bohr aus Völklingen
„Ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen – wir sind fassungslos“
Nach acht Prozesstagen hat das Landgericht Saarbrücken heute das Urteil im Fall des getöteten Polizisten Simon Bohr aus Völklingen gesprochen. Der 19-jährige Täter wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und lediglich wegen besonders schweren Raubes nach Jugendstrafrecht verurteilt. Es wurde die unbegrenzte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet.
„Der heutige Prozesstag ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen. Wir sind fassungslos. Das Urteil bringt keine Gerechtigkeit für Simon. Ein kleiner Lichtblick ist, dass der Täter lange Zeit nicht mehr frei in unserer Gesellschaft leben darf“, erklärt Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland.
„Der Täter hat nicht nur Simons Leben genommen, sondern auch das der Familie und vieler Kollegen zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt.“ Es gebe eine saarländische Polizei vor und nach Simons Tod. Einige Polizisten, die am Einsatz beteiligt waren, sind zum Teil schwer traumatisiert und können vereinzelt aufgrund posttraumatischer Belastungsstörungen ihren Dienst nicht mehr verrichten.
Bundesweit hatte der Fall für Entsetzen und große Anteilnahme – auch in Form einer Spendenaktion für die hinterbliebene Familie – gesorgt. Der Polizeioberkommissar Simon Bohr wurde am 21. August 2025 von dem damals 18-jährigen Täter beim Versuch einer Festnahme erschossen. Zuvor hatte dieser eine Tankstelle in Völklingen ausgeraubt. Als Simon Bohr und sein Streifenpartner ihn kurz darauf in der Innenstadt festnehmen wollten, eskalierte die Situation und es kam zu einem Gerangel. Bei diesem gelang es dem Täter, an die Waffe eines Polizeikommissaranwärters zu gelangen und schoss sodann mehrmals auf die Beamten. Der Anwärter wurde am Rücken getroffen, seine Schutzweste hielt den Treffer jedoch ab.
Simon Bohr wurde von drei Schüssen getroffen. Der Täter ging dann auf den wehrlos am Boden liegenden Polizisten zu und schoss weitere drei Mal auf Bereiche außerhalb der Schutzweste, so auch ins Gesicht. Danach flüchtete der Täter und eröffnete das Feuer auf weitere Einsatzkräfte. Letztlich gelang es einem anderen Polizeikommissaranwärter, ihn mit seiner Dienstwaffe außer Gefecht zu setzen.
Simon Bohr erlag kurz nach der Tat seinen Verletzungen. Er hinterlässt eine Frau und zwei Töchter.
Zeugen verglichen die Tat mit einem „Mafiafilm“. Im Laufe des Prozesses wurde bei dem Täter eine paranoide Schizophrenie festgestellt, die ihn aber – so die Staatsanwaltschaft – gerade zum gefühllosen Mörder mache. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „Gewaltexplosion“.
„Nach meinem Empfinden ist der Fall mehr als besonders schwerer Raub. Ich gehe davon aus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen wird, damit wir noch Hoffnung auf ein gerechteres Urteil haben dürfen“, sagt Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Niemals werden wir Gewalt gegen Einsatzkräfte einfach so hinnehmen. Der Tod von Simon hat in der gesamten Polizeifamilie großen Schmerz verursacht. Unsere Gedanken sind heute vor allem bei seiner Familie, seinen Angehörigen und Kollegen im Saarland.“
