16. Januar 2024

BKA Bericht im Auftrag der Innenminister

Straf­ver­fol­gungs­be­hörden warnen vor Cannabis-Frei­gabe

In einem vom BKA koordinierten Papier haben die Innenminister der Länder massive Bedenken am Cannabisgesetz zusammengetragen. Das BMI weist die Verantwortung für den Inhalt von sich.

 

Im Juni 2023 hatten sich die Innenminister der Länder auf ihrer Konferenz (IMK) mit der Thematik "Folgen der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken" befasst und waren dabei unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass sie diverse Erwartungen nicht teilen, die die Ampel mit dem derzeit im Bundestag beratenen Cannabisgesetz (CanG) verbindet. Unter anderem geht es um die Prognose, die Strafverfolgungspraxis werde durch die "Legalisierung" entlastet.

Um daher die aus ihrer Sicht tatsächlich zu erwartenden Anforderungen und den Aufwand für die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden sowie weitere für die Umsetzung und Überwachung des CanG zuständigen Behörden zu benennen, gaben die Innenminister ein vertrauliches Gutachten in Auftrag, das seit Dezember vorliegt und dessen Inhalte nunmehr teilweise an die Öffentlichkeit gelangt sind.

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Gutachten des BKA