14. Dezember 2018

DPolG begrüßt Beschluss des sächsischen Landtags

Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird wieder eingeführt

Die DPolG Sachsen hat den heutigen Beschluss des sächsischen Landtags begrüßt, nach dem die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt wird. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Damit wird endlich wieder ein Stück Gerechtig-keit hergestellt und unseren Kolleginnen und Kollegen in Sachsen wird wenigstens ansatzweise finanziell etwas zurückgegeben, was ihnen seinerzeit durch das Versorgungsreformgesetz genommen wurde. Wir haben uns als DPolG dafür in den letzten Jahren auch vehement eingesetzt und nicht locker gelassen.“

Mit der (Wieder-)Einführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage werden die besonderen körperlichen und psychischen  Belastungen des Polizeivollzugsdienstes, die bis in den Pensionszeitraum nachwirken, angemessen gewürdigt.

Die DPolG Landesvorsitzende von Sachsen Cathleen Martin begrüßte überdies, dass im Landeshaushalt Sachsens vorgesehen sei, 1000 neue Stellen bei der Polizei zu schaffen. „Nach einem jahrelangen Sparkurs ist dies endlich das richtige Zeichen. Es ist überfällig, im Bereich der inneren Sicherheit aufzustocken und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als Priorität wahrzunehmen. Dass dies einhergeht mit einer zusätzlichen Mittelbereitstellung von sechs Millionen Euro für die Sachausstattung der Polizei, ist deshalb auch nur folgerichtig.“