19. Dezember 2017

Erfolg der dbb Bundesseniorenvertretung:

Rechtsschutz für Verfahren wegen Feststellung eines Pflegegrades

Die Delegierten des dbb Gewerkschaftstages, des höchsten Organs unseres Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion, haben am 20.11.2017 in Berlin den Antrag der Seniorenvertretung angenommen und verbindlich beschlossen, „dass künftig Rechtsschutz für Verfahren wegen Feststellung eines Bedarfsgrades in der Pflegeversicherung“ nach der dbb Rahmenrechtsschutzordnung gewährt wird.

Bekanntlich gewährt der dbb im Rahmen seiner Rahmenrechtsschutzordnung den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften in Zusammenarbeit mit den dbb Dienstleistungszentren gewerkschaftlichen Rechtsschutz zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit stehen. Unstreitig ist darunter nicht der Fall  einer Rechtsberatung oder gar eines sozialgerichtlichen Verfahrens nach Festlegung eines Bedarfsgrades (Pflegegrades) zu  subsumieren. Die dbb seniorenvertretung hat aber erkannt, dass derartige Fälle insbesondere für ältere Mitglieder von großer Bedeutung sind, wegen des finanziellen Prozessrisikos aber oftmals nicht verfolgt werden. Aus diesem Grund hat die Hauptversammlung der

dbb-senioren unter Leitung ihres Vorsitzenden  Wolfganf Speck und unter Mitwirkung des DPolG-Bundesseniorenbeauftragten Gerhard Vogler einen einschägigen Antrag beim dbb Gewerkschaftstag 2017 eingebracht, der einen Tabu-Bruch auslösen sollte. Und dieser Durchbruch hin zu einer gewerkschaftlichen Rechtsschutzgewährung eines im privaten Bereich anszusiedelnden (Pfege)falles ist gelungen. Die Delegierten des      dbb- gewerkschaftstages 2017 haben den Antrag angenommen und verbindlich verabschiedet.

Damit haben wir viel, insbesondere für unsere Seniorinnen und Senioren, erreicht. Ein weiterer Grund, auch im Ruhestand/Rente die lohnenswerte DPolG-Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten. (siehe auch Leistungs- und Vorteilskatalog)!