Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
Zunehmende Vergewaltigungen und Kinderkriminalität trotz sinkender Gesamtzahlen
„Der statistische Rückgang der Gesamtkriminalität um 5,6 Prozent darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass zentrale Sicherheitsprobleme weiter bestehen“, sagt DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz zur veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik 2025.
Besonders besorgniserregend ist der unverändert hohe Anteil nicht‑deutscher Tatverdächtiger, insbesondere im Bereich schwerer und wiederholter Gewaltkriminalität. Teggatz:
„Wer als Intensivtäter unser Gastrecht missbraucht, muss unser Land verlassen. Abschiebungen dürfen kein politisches Tabu sein, sondern müssen ein selbstverständlicher Bestandteil einer glaubwürdigen Innenpolitik werden. Entsprechende gesetzliche Normen wie beispielsweise der Paragraph 54 Aufenthaltsgesetz bestehen bereits. Sie müssen nur konsequent angewendet und umgesetzt werden.“
Alarmierend sind zudem die deutlichen Anstiege bei Vergewaltigungen. Das Sicherheitsgefühl vieler Menschen nachts im ÖPNV leidet massiv, das betrifft insbesondere Frauen. Dazu der DPolG-Bundesvorsitzende:
„Hier benötigen wir ein entschiedenes Maßnahmenpaket aus Prävention, Abschreckung und konsequenter Strafverfolgung. Dazu gehört der Ausbau moderner Videotechnik im öffentlichen Raum und im ÖPNV sowie der Einsatz KI‑gestützter Analyseinstrumente zur frühzeitigen Erkennung von Gefahrensituationen. Zudem müssen Ermittlungsverfahren bei Sexualdelikten beschleunigt und Haftstrafen für schwere Sexualgewalt konsequent vollzogen werden.“
Gleichzeitig zeigt die PKS erneut einen Anstieg tatverdächtiger Kinder. Die Realität auf der Straße ist längst weiter als das Strafrecht. Die DPolG fordert seit Jahrzehnten, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre abzusenken. Ziel ist es, bei schweren Straftaten von Kindern früher pädagogisch und rechtlich intervenieren zu können. Dies soll keine Gefängnisstrafen für 12-Jährige bedeuten. Vielmehr steht der Erziehungscharakter des Jugendstrafrechts im Vordergrund. Sanktionen wie richterliche Weisungen, Verwarnungen und Auflagen sollen bereits zwei Jahre früher möglich sein, um frühzeitig Grenzen aufzuzeigen.
