Eine gute und effektive Zusammenarbeit beider Polizeibehörden ist für die DPolG ein zentrales Anliegen, um die illegale Einreise und die grenzüberschreitende Kriminalität noch wirksamer bekämpfen zu können. Bundes- und Landespolizei tragen damit in erheblichem Maße zur Sicherheit Bayerns bei. Mit der Vereinbarung wird dies unterstrichen.
Auch der Forderung der DPolG nach „intelligenteren“ Kontrollen wird durch diese Vereinbarung entsprochen, da ein lageangepasster Wechsel zwischen Schleierfahndung und stationären Kontrollstellen erfolgen kann. Damit wird für grenzüberschreitend tätige Straftäter die Arbeit der Polizei noch weniger ausrechenbar.

