11. April 2015

Konferenz der Verkehrsminister:

Polizeigewerkschaft begrüßt Tempo-30-Vorschlag

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat den Vorschlag einiger Bundesländer begrüßt, vor sozialen Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Krankenhäusern die Einrichtung von Tempo 30-Zonen obligatorisch anzuordnen. Diese Maßnahme wäre eine wichtige Ergänzung der Gesamtstrategie der Polizei zur Reduzierung von Verkehrsunfällen mit schweren Unfallfolgen, teile Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), mit. Allerdings müsse die Akzeptanz einer solchen Regelung ebenso sichergestellt werden, wie eine möglichst umfassende Überwachung der Regelung und Ahndung von Verstößen.

DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt:
 
"In besonderen Schutzzonen im Straßenverkehr die Geschwindigkeit von Fahrzeugen generell abzusenken, ist der richtige Ansatz, denn gerade dort sind häufig so genannte verkehrsschwache Personen unterwegs, Kinder, die abgelenkt und unsicher sind, alte Menschen, deren Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist oder die infolge anderer Einschränkungen gefährliche Situationen falsch einschätzen und sich unkalkulierbar verhalten. Allerdings sollte eine solche Regelung nur in den relevanten Zeiten gelten, denn am Sonntagmorgen um drei Uhr ist Tempo 30 vor einer Schule kaum einsehbar. Aber es ist gerade die Einsehbarkeit einer Regelung, die das Verhalten der Autofahrer positiv beeinflusst, andernfalls riskieren wir völlige Ignoranz und zunehmende Aggressivität, wenn Fahrzeugführer sich in unsachgemäßer Weise gegängelt fühlen. In den übrigen Zeiten könnte eine entsprechende Beschilderung wieder Tempo 50 freigeben; solche temporären Regelungen sind heutzutage überall üblich.
 
Hinzu kommt natürlich, dass solche Vorschriften auch durch eine möglichst gründliche Verkehrsüberwachung abgesichert und Verstöße streng geahndet werden, wenn sie tatsächlich greifen sollen. Es ist einigermaßen utopisch, anzunehmen, dass die Polizei das Personal hat, um die not-wenigen Kräfte dafür bereitzustellen. Das Anhalten und der direkte Vorwurf, mit einem wirkungsvollen Belehrungsgespräch, ist natürlich die beste Form der Unfallbekämpfung durch Verkehrsüberwachung, aber wir werden uns auch technischer Hilfe bedienen müssen und Geschwindigkeitsmessanlagen installieren.
 
Wir erwarten daher von der Verkehrsministerkonferenz auch, dass sie die Voraussetzungen dafür schafft, dass sich Raser vor Kitas nicht später herausreden können mit der Schwindelei, nicht gefahren zu sein. In nahezu allen anderen Mitgliedsstaaten der EU kommen solche Verkehrsgefährder jedenfalls nicht davon, wir schlagen deshalb auch für Deutschland vor, den Halter wenigstens mit den Verwaltungskosten zur Kasse zu bitten. Idealerweise müsste man ihn zur Zahlung des gesamten Bußgelds verdonnern, wenn er nicht sagen will, wer das Fahrzeug geführt hat."