27. März 2026

Notwendige Rechtsgrundlagen für den Bund

Online-Bildabgleich und automatisierte Datenanalyse – Kommt auch Palantir?

Selbstverständlich brauchen Sicherheitsbehörden klare gesetzliche Grundlagen für den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist da völlig eindeutig. Dass die Sicherheitsbehörden des Bundes diese Rechtsgrundlagen erhalten sollen, ist in der Bundesregierung ebenso unstrittig.

Bilder aus dem Internet sollen unter gewissen Umständen automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbaren Darstellungen abgeglichen werden können. Außerdem sollen Informationen, die bereits rechtmäßig bei den Strafverfolgungsbehörden gespeichert sind, mit dem Einsatz moderner Analyseplattformen besser genutzt werden, um Zusammenhänge zu erkennen, Tatmuster aufzuspüren und möglicherweise bislang unerkannte Strukturen zu erkennen. 

Die Hürden bleiben hoch, die verfassungsrechtlichen Anforderungen müssen exakt eingehalten werden, auch da sind sich sämtliche Akteure einig. Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und stellvertretender DPolG-Bundesvorsitzender: 

„Es stärkt die Akzeptanz unserer Gesetzgebung keineswegs, wenn verabschiedete Gesetze nachträglich immer wieder von Gerichten korrigiert werden müssen. Deshalb sind manchmal ausführliche politische Debatten und Gutachten notwendig, damit unsere Sicherheitsbehörden später auch auf der Grundlage vorhandener Befugnisse rechtssicher handeln zu können. Deshalb begrüßen wir die Vorlage der Bundesjustizministerin ausdrücklich.“ 

Beim biometrischen Internetabgleich sollen vorhandene biometrische Daten, wie zum Beispiel das Bild einer Person aus einem Verfahren mit öffentlich verfügbaren Fotos im Internet automatisiert abgeglichen werden können. Hier darf es nicht um Straftaten von geringer krimineller Energie gehen, sondern nur um solche, die im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sind, etwa Organisierte Kriminalität oder Terrorismus oder andere „Katalogstraftaten“ nach den §§ 100g, 100i StPO. Die Anordnung darf nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgen. 

Auch bei der Analyse von Daten zur Aufklärung von Straftaten geht es um bereits vorhandene rechtmäßig gespeicherte Daten. Bisher unverbundene Datenbanken der Polizei, die etwa Informationen aus anderen Strafverfahren oder polizeilichen Maßnahmen enthalten, sollen mittels Suchfunktionen vernetzt und analysiert werden können. Dabei soll auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen dürfen. Nicht erlaubt ist die automatisierte Analyse von Daten, die aus Wohnraumüberwachungen oder Onlinedurchsuchungen generiert wurden. Beide Regelungen, so das Bundesjustizministerium, sollen auch im Polizeirecht des Bundes verankert werden.

Über die Auswahl der Analysesoftware gibt es durchaus heftige politische Debatten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lässt derzeit verschiedene Möglichkeiten prüfen, darunter auch die Software der Firma Palantir, die bereits in vier Bundesländern im Einsatz ist. Letztlich hatte sich auch Baden-Württemberg dafür entschieden, mangels anderer Möglichkeiten Palantir zu nutzen. „Genau das muss auch für den Bund Kriterium sein“, ist sich Heiko Teggatz sicher, „es kommt auf die Funktionsfähigkeit an. Und wenn Deutschland und Europa bisher noch nicht soweit sind, ein eigenes System zu entwickeln, muss auf Palantir zurückgegriffen werden!“ 

Die strittige Software wird von der US-Softwarefirma Palantir angeboten, was bei vielen Diskussionsteilnehmern die Besorgnis auslöste, dass Daten der Polizei in die USA abfließen und dort illegal genutzt werden könnten. Außerdem ist ein Teilhaber der Firma ein Befürworter der Politik des amerikanischen Präsidenten Trump, was für zusätzliches Misstrauen sorgte. Dazu Heiko Teggatz: 

„Die deutschen Sicherheitsbehörden können jetzt nicht weitere Jahre verstreichen lassen, bis europäische Unternehmen die technologische Aufholjagd erfolgreich beenden können. Wo es um den Kampf gegen schwerste Kriminalität und Terrorismus geht, darf Europa nicht länger im Blindflug unterwegs sein, sondern muss auf strenger vertraglicher Basis auf vorhandene Systeme zurückgreifen!“ 


Online-Bildabgleich und automatisierte Datenanalyse: Bundesjustizministerium schlägt Rechtsgrundlage für neue digitale Ermittlungsmaßnahmen vor