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Änderung in Kraft getreten

Mutterschutzverordnung gewährleistet einheitliches Schutzniveau

Die 5. Verordnung zur Änderung der Mutterschutzverordnung ist am 20. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die Änderung dient der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und der Angleichung der Mutterschutzverordnung an das Mutterschutzgesetz des Bundes. Auf diese Weise soll ein einheitliches Schutzniveau für die Berliner Beamtinnen im Verhältnis zu den Arbeitnehmerinnen sowie die Gleichbehandlung zu den Beschäftigten des Bundes gewährleistet werden.

Der Schutz schwangerer und stillender Beamtinnen sowie die Verinbarkeit von Mutterschaft und Beruf soll ebenfalls verbessert werden.

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