17. Mai 2016

Alles Gute zum Mutterschutz

Mutterschutz wird gesetzlich neu geregelt

Bundesministerin Manuela Schwesig beweist gutes Timing. Pünktlich zum 1. Mai, dem Tag der Arbeit, kehrt sie aus dem Mutterschutz zurück und nur wenige Tage später steht die Neuordnung des Mutterschutzrechts auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung. Der aktuell vorliegende Kabinettsbeschluss trägt deutlich die Handschrift der Bundesministerin:

Fehlten im Referentenentwurf die von Manuela Schwesig zunächst vorgesehene Berücksichtigung von Schülerinnen und Studentinnen im Mutterschutzrecht, so sieht der nun vorliegende Gesetzestext eine entsprechende, wenn auch an Bedingungen geknüpfte, Schutzwürdigkeit vor.

Die dbb bundesfrauenvertretung sieht ihre Forderungen hier im Grundsatz bestätigt. Mögliche Gefährdungen für Mutter und Kind etwa im Sport-,
Chemie- oder Technikunterricht müssen für alle Betroffenen soweit wie möglich ausgeschlossen werden. An allen Schulen müssen bereits heute entsprechende Schutzvorschriften für schwangere Lehrerinnen ergriffen werden. Schwangere und stillende Schülerinnen sind den gleichen Gefahren ausgesetzt und benötigen aus unserer Sicht daher auch den gleichen Schutz.

Doch es geht nicht nur um den Schutz der Minderjährigen und ganz jungen Mütter. Im Schnitt sind Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes 29 Jahre alt. Wie wir aus der aktuellen Forschung zum demografischen Wandel unserer Gesellschaft und dem Ersten Bundesgleichstellungsbericht wissen, weisen weibliche Erwerbsbiografien immer häufiger Lücken und Brüche auf. In vielen Fällen entscheiden sich Frauen erst auf dem zweiten Bildungsweg zu einem Studium oder zu dem Besuch eines Abendgymnasiums.
Auch hier muss der Mutterschutz greifen und uneingeschränkt auf das Wohl der werdenden Mutter und des heranwachsenden Kindes zielen - egal, ob sie lehrt oder lernt.