DPolG übt scharfe Kritik
Linke Krawalldemo hätte verboten werden müssen
Die kriminellen Attacken auf Polizeikräfte in den Abendstunden des 1. Mai in Berlin sollen nach Auffassung der DPolG gründlich aufgearbeitet werden. Dabei soll auch die Frage beantwortet werden, warum immer wieder Veranstaltungen genehmigt werden, bei denen mit Sicherheit davon ausgegangen werden muss, dass gegen versammlungsrechtliche Auflagen und Strafgesetze verstoßen wird.
In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt:
„Mehr als 90 zum Teil schwer verletzte Einsatzkräfte der Polizei und beträchtlicher Sachschaden sind die schlimme Bilanz einer Versammlung, die nie hätte stattfinden dürfen. Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass sich aus Anlass des 1. Mai in Neukölln kriminelle Gewalttäter versammeln, die die Konfrontation mit der Polizei suchen und gezielt die Einsatzkräfte attackieren. Die teilweise schweren Verletzungen einzelner Polizistinnen und Polizisten sind eindeutiges Indiz für die ungehemmte Brutalität der Täter. Es ist nur der umsichtigen Einsatzführung zu verdanken, dass es nicht zu noch schlimmeren Folgen gekommen ist; der Polizei ist mit Sicherheit kein Vorwurf zu machen, der Politik aber mit Sicherheit.
Völlig unverständlich ist auch, dass die politische Führung in Berlin unbedingt und ausdrücklich zugelassen hat, dass die Versammlung auch in den Abendstunden stattfinden durfte. Dabei ist längst bekannt, dass die einsetzende Dunkelheit nach ausgiebigem Alkoholgenuss die Kulisse für die kriminellen Gewalttäter bietet. Und dass das Versammlungsrecht hinter dem Infektionsschutz zurücktreten musste, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. In anderen Städten sind richtigerweise Teilnehmerzahlen und Uhrzeiten vernünftig geregelt worden, ohne dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mehr als unvermeidbar berührt wurde. Niemand kann den Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum sie nach 22.00 Uhr nicht mehr auf der Straße sein sollen, aber gleichzeitig zugelassen wird, dass sich Tausende betrunkene Krawallmacher auf den Straßen austoben und Polizeikräfte angreifen können.“